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Umstellung auf e-Vergabe
Ab dem 18.10.2018 sind alle Vergabestellen, die EU-weit ausschreiben, verpflichtet, die Kommunikation mit den Bewerbern/ Bietern auf elektronischem Wege abzuwickeln. Die Regelung gilt zunächst nur für den Oberschwellenbereich von öffentlichen Auftragsvergaben. Das bedeutet für Bieter, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen: Sie müssen ihre Angebote elektronisch einreichen und diese mit einer elektronischen Signatur versehen, um gemäß den Anforderungen der Vergabestellen ihr abgegebenes Angebot rechtsverbindlich vorzulegen.
Im Oberschwellenbereich besteht bereits jetzt die Möglichkeit für die Auftraggeber, die Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch abzuwickeln. Dies gilt für Bauaufträge über 5.548.000,00 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 221.000,00 Euro. Gemäß § 81 VgV (bei Bauvergaben i.V. mit § 11 (1) VOB/A EU) wurde nach dem 18. Oktober 2018 die durchgehende e-Vergabe das allein zulässige Verfahren.
Mit der verpflichtenden e-Vergabe ab 18.10.2018 erreicht die schrittweise Einführung der Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen einen wichtigen Meilenstein.
Im sog. Unterschwellenbereich wurde die Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen zum 01.01.2019 (Liefer-und Dienstleistungsaufträge) bzw. wird zum 01.01.2020 (Bauaufträge) verpflichtend.
Nach Vorgaben der neuen Unterschwellenvergabeordnung (§ 38 UVGO) müssen Vergabestellen ab 1. Januar 2019 die elektronische Einreichung von Angeboten für Lieferungen und Dienstleistungen akzeptieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Stadtverwaltung versucht, alle Ausschreibungen elektronisch durchzuführen. Daher bitten wir Sie, sich auf dem Ausschreibungsportal https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/ zu registrieren, damit Sie evtl. bei den nächsten Ausschreibungen berücksichtigt werden.