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O R T S R E C H T
Das Ortsrecht beinhaltet die gemeindeeigenen Satzungen und Verordnungen einer Kommune bzw. eines Amtes. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung darf und muss ein Amt seine Angelegenheiten regeln und Rechtsvorschriften erlassen. Diese sogenannten Satzungen beinhalten zum Beispiel die Höhe der Verwaltungsgebühren für gewissen Amtshandlungen.
Hier geht es zum Ortsrecht:
- Reuterstadt Stavenhagen
- Amt Stavenhagen
- Bredenfelde
- Briggow
- Grammentin
- Gülzow
- Ivenack
- Jürgenstorf
- Kittendorf
- Knorrendorf
- Mölln
- Ritzerow
- Rosenow
- Zettemin