Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum. Es soll Personen mit geringem Einkommen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.
Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers erhalten einen Mietzuschuss, Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung einen Lastenzuschuss. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben insbesondere:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen,
- allein lebende Studenten und Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben; auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.