Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.
Inhaltsbereich
Sie sind hier:
Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen - Meldung
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Rechtsgrundlage
Straßen- und Wegegesetz
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Bemerkungen
wünschenswert: möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage