Nach einer Namensänderung z.B. durch Heirat müssen Sie Ihren Personalausweis der Gemeinde/dem Amt Ihres Wohnortes vorlegen, weil dieser infolge einer unzutreffenden Eintragung (falsche Namensgabe) ungültig geworden ist.
Wenn Sie weiterhin einen Personalausweis benötigen, weil Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie zugleich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.