Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Inhaltsbereich
Sie sind hier:
Personalausweis - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Grundsätzlich die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk die antragsstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. sich vorübergehend aufhält (bei Wohnungslosen)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
- ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
Welche Gebühren fallen an?
- 37,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 Euro Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- 30,00 Euro Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
- Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
- Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen