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Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen

Allgemeine Informationen

Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.

Verfahrensablauf

Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Voraussetzungen

Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Führerschein / Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ärztliches Attest
  • Vertretungsbefugnis
Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Widerspruchsfrist

4 Wochen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre
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