Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Gültigkeit:
Informationen zum Personalausweis
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
Öffnungszeiten:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sie können uns unter der Telefonnummer +49 39954 283109, oder per E-Mail unter info@stavenhagen.de erreichen.