Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten möchten, dann benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung:
American Staffordshire Terrier,
Bullterrier,
Pittbull Terrier,
Staffordshire Bullterrier.
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt! Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter.