Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als drei Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Inhaltsbereich
Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie bzw. große kreisangehörige Stadt sowie die Amtsverwaltung oder Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der zuständigen Stelle am Wohnort zu beantragen)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- gegebenenfalls Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- bei juristischen Personen (Verein, GmbH..) - Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag bzw. die Satzung
Die zuständige Behörde kann ggf. weitere Unterlagen anfordern.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis nach § 11 Gaststättengesetz: 51,00 Euro bis 256,00 Euro
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis wird im Regelfall auf eine Geltungsdauer von maximal 3 Monate befristet. Sie kann auf Antrag des Inhabers nachträglich verlängert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Gerne können Sie die Formulare des Serviceportals MV nutzen: https://www.mv-serviceportal.de/?referrer=east
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.