Es ist beabsichtigt, während eines besonderen Anlasses (Volksfest, Musikveranstaltung…) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt…) aufzunehmen. Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Diese Erlaubnis ist nur bei einem genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Die Erlaubnis wird nicht benötigt, wenn
- alkoholfreie Getränke
- unentgeltliche Kostproben
- zubereitete Speisen
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der das gestattete Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes wird in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches benötigt. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.