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Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN

Allgemeine Informationen

Der/die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause
  • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?
  • gebührenfrei
Was sollte ich sonst noch wissen?
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