Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahlraum teilzunehmen, kann man seine Stimmen auch per Brief abgeben. Mit dem Wahlschein und den Briefwahlunterlagen können Sie Ihren Stimmzettel auf dem Postweg übersenden oder den Wahlbrief persönlich in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Briefwahlunterlagen bei mehreren Wahlen
Finden an einem Tag mehrere Wahlen statt (zum Beispiel Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages am Tag der Europawahl) erhalten Sie für die Kommunalwahlen und die anderen Wahlen getrennte Briefwahlunterlagen. Die Unterlagen werden von den Gemeinden an die Wählerinnen und Wähler mit einem Brief gesandt, müssen aber von den Wählerinnen und Wählern in getrennten Sendungen zurückgesandt werden. Wenn die Zeit für die Zusendung der Briefwahlunterlagen nicht ausreicht, können sie auch bei der Gemeinde abgeholt werden. Man kann auch vor Ort im Briefwahlbüro sogleich seine Stimmen abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde kann man auch eine Person seines Vertrauens beauftragen. Der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht, die im Wahlscheinantrag enthalten ist, und muss bei Europa- und Bundestagswahlen gegenüber der Gemeinde schriftlich erklären, dass er für höchstens vier Personen tätig wird.