Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen?
Innerhalb der Ortslagen sind oftmals die Gemeinden dafür zuständig, außerhalb hingegen der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Um eine Genehmigung zu erhalten, steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.
Die Höhe der anfallenden Kosten für eine Baumfällgenehmigung ist von der zuständigen Behörde abhängig und richtet sich nach dem Einzelfall.
Hinweis:
Ein Verstoß gegen die gültigen Satzungen und gesetzlichen Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000,00 € geahndet werden.