Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben beantragt. Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das durch ein weitgehend eingeschränktes Prüfprogramm charakterisiert ist (§ 63) und dem "herkömmlichen" Baugenehmigungsverfahren (§ 64) für Bauvorhaben, die nicht vom vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. von der Genehmigungsfreistellung (§ 62) erfasst werden.
- Der Bauantrag muss vom Bauherrn und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (i.d.R. sind dies Architekten, Ingenieure) unterschrieben sein.
- Die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
- Die von Fachplanern erstellten Bauvorlagen müssen auch von diesen unterschrieben sein.