Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Die Sterbeurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt, außerdem den letzten Wohnsitz und den Familienstand des Verstorbenen sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Die Sterbeurkunde ist unter anderem für die Bestattung und ihre Vorbereitung (z. B. Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Internationale Sterbeurkunde
Eine internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigt wird. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.