Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
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Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Voraussetzungen
- Vorliegen der körperlichen Einschränkungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Widerspruchsfrist
4 WochenAufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
10 JahreRechtsgrundlage
- § 13 Absatz 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- VwV-StVO zu § 46 Randnummer 11 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)