Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt mündlich anzeigen.
Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:
- der Vater des Kindes, sofern er sorgeberechtigt ist
- die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
- der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
- jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist.