Der Elternbeitrag beziehungsweise die Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.
Der Zuschuss wird ab Beginn des Antragsmonats gezahlt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besucht.